Was ist Erbenermittlung? - Wieso einen Erbenermittler einschalten?
Mit den folgenden Zeilen möchten wir Ihnen unsere Tätigkeit als Erbenermittler näher bringen und verständlich machen, da der Berufsstand den meisten gänzlich unbekannt ist.
Wir sind freischaffende Erbenermittler (auch: Erbensucher), Genealogen und Historiker und recherchieren in ungeklärten Nachlassangelegenheiten sowie offenen Vermögensfragen für Nachlasspfleger, Rechtspfleger, Notare und Testamentsvollstrecker.
Unsere Tätigkeit besteht aus zum Teil komplexen und zeitintensiven Recherchen in Datenbanken, Befragungen von Bekannten und Verwandten der Erblasser, Einsichtnahme und Auswertung der Nachlassakten sowie Vor-Ort-Recherchen in kirchlichen und staatlichen Archiven im In- und Ausland. Wir beschaffen Urkunden und Nachweise, die für das laufende Nachlassverfahren benötigt werden, organisieren beglaubigte Dokumente und Personenstandsurkunden und sorgen so dafür, dass die von uns bearbeiteten Nachlasssachen schnellstmöglich, ganz im Sinne der Erben, zum Abschluss gebracht werden und die Erben ihr Erbe bzw. ihren Erbteil schneller antreten können.
Rechtliche Grundlagen
Das Erbrecht wird gewährleistet durch Art. 14 Grundgesetz.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Buch V wird das Erbrecht detailliert geregelt.
Sind die Erben unbekannt, hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen (§ 1960 Abs. 1 BGB) . Zu den Sicherungsmaßnahmen können auch eigene Ermittlungen des Nachlassgerichts über die erbberechtigten Verwandten zählen. Häufig wird das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger mit der Sicherung des Nachlasses und der Ermittlung der Erben betrauen.
Viele Rechtspfleger der Nachlassgerichte und viele Nachlasspfleger sind jedoch häufig mit der Erben- suche überfordert, weil ihnen die Kenntnisse fehlen, welche Quellen es gibt und wo diese einzusehen sind. Hier leisten Erbenermittler so gute Dienste, dass zum Teil sehr komplexe Familienverhältnisse aufgeklärt und erbberechtigte Verwandte gefunden werden können, die ohne diese Arbeit nie den ihnen zustehenden Erbteil erhalten hätten.
Weitere interessante Informationen zum Thema Erbrecht.